I. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Reisen durch Imst Tourismus
(AGB-Vermittlung)
Fassung vom 03.05.2019
Reisevermittler:
Imst Tourismus (nachfolgend: „TVB“)
Geschäftsführer: Bernd Kiechl, BA MA
Johannesplatz 4, 6460 Imst, Österreich
Telefon: +43 (0) 5412 6910
Fax: +43 (0) 5412 69108
E-Mail: info@imst.at
Web: www.imst.at
UID: ATU44682802
1. Anwendungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Vermittlungen von Reiseleistungen durch den TVB, unabhängig davon, ob diese über das Online-Buchungssystem oder in anderer Weise (schriftlich, mündlich, per Telefax oder telefonisch) erfolgt. Diese AGB bestimmen damit einerseits den Inhalt des Vermittlungsvertrages zwischen dem Gast und dem TVB, andererseits den Inhalt des Reisevertrages zwischen Gast und Beherbergungsbetrieb.
1.2 Diese Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung, wenn der TVB als Veranstalter von Pauschalreisen auftritt (Pauschalreisevertrag kommt zwischen TVB und Gast direkt zustande). In diesem Fall sind die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Buchung von Pauschalreisen bei Imst Tourismus (AGB-Veranstaltung)“ anwendbar. Der Begriff der „Pauschalreisen“ nach diesen AGB ist deckungsgleich mit jenem nach dem Bundesgesetz über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen (Pauschalreisegesetz, „PRG“; § 2 Abs 2 PRG).
2. Vertragsverhältnis zwischen dem TVB und dem Gast
Der TVB bietet dem Gast die Möglichkeit, Reiseleistungen Dritter zu buchen. In diesem Zusammenhang bietet der TVB in eigener Verantwortung keine Reiseleistungen an. Durch die Buchung kommt zwischen dem Gast und dem TVB lediglich ein (unentgeltlicher) Vermittlungsvertrag zustande. Die Vermittlung von Pauschalreisen findet nicht statt, weshalb die Bestimmungen des Pauschalreisegesetzes (PRG) auf diesen Vermittlungsvertrag nicht zur Anwendung kommen. Auch die Allgemeinen Reisebedingungen (ARB 1992) kommen auf den Vermittlungsvertrag nicht zur Anwendung
3. Vertragsverhältnis zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Gast
3.1 Zustandekommen des Reisevertrages
Bei der Vermittlung von Reisen ist der TVB als Erklärungsbote im Auftrag des Gastes tätig und Willenserklärungen werden an den betreffenden Beherbergungsbetrieb weitergegeben. Mit der Buchung unterbreitet der Gast dem Beherbergungsbetrieb das Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Der Vertrag kommt durch schriftliche (etwa per E-Mail) Annahme durch den TVB oder den Beherberger zustande (Versand einer Reservierungsbestätigung).
3.2 Anwendbare Regelungen
Sofern in der Individualvereinbarung oder in den vorliegenden AGB nicht Abweichendes vereinbart wird (etwa abweichende Storno- oder Zahlungsbedingungen), sind auf den zwischen dem Gast und dem Beherbergungsbetrieb zustande kommenden Reisevertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006 (AGBH 2006) anwendbar. Diese werden im Buchungsvorgang gesondert verlinkt und sind ständig unter https://www.imst.at/agb abrufbar.
Damit wird das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Beherbergungsbetrieb durch die Individualvereinbarung, die vorliegenden AGB und die AGBH 2006 determiniert. Bei inhaltlichen Abweichungen geht dabei die Individualvereinbarung den sonstigen Vertragsbestandteilen vor und die vorliegenden AGB genießen Vorrang vor den AGBH 2006.
Besondere Vorgaben des Gastes werden nur Vertragsbestandteil, wenn diese im Buchungsprozess angegeben und vom TVB bzw dem Beherbergungsbetrieb ausdrücklich angenommen werden.
Der Gast hat sich mit der geltenden Hausordnung des Beherbergungsbetriebes vertraut zu machen und diese einzuhalten. Dies betrifft etwa die Möglichkeit der Mitnahme von Tieren in den Beherbergungsbetrieb.
4. Zahlung
Die beim Buchungsangebot angeführten Preise verstehen sich in Euro (€), inklusive Umsatzsteuer. Sonstige Kosten und Nebengebühren (zB die Ortstaxen) werden gesondert ausgewiesen.
Die jeweils anwendbaren Zahlungsbedingungen und die akzeptierten Zahlungsmittel werden individuell im Angebot festgelegt. Detaillierte Informationen über die geltenden Regelungen finden Sie im Angebot und in der Buchungsbestätigung.
Sofern Kreditkartenzahlungen möglich sind, wird bei Zahlung mit Kreditkarte die Kreditkarte teilweise auch über das System des TVB autorisiert. Die Daten werden zur Abbuchung an den Beherbergungsbetrieb weitergegeben. Ein allfälliger restlicher Reisepreis zuzüglich Ortstaxe ist vom Gast direkt beim Beherbergungsbetrieb zu bezahlen.
5. Mitteilungen des Gastes
Mitteilungen des Gastes über Änderungen und Stornierungen können ausschließlich gegenüber dem Beherbergungsbetrieb, der sich aus der Buchungsbestätigung ergibt, abgegeben werden. Der TVB übernimmt nach Vertragsabschluss zwischen dem Gast und dem Beherbergungsbetrieb keine Haftung für die Weiterleitung von Anzeigen, Willenserklärungen etc zwischen dem Gast und dem Beherbergungsbetrieb.
6. Beherbergungsbetriebe
6.1 Hotelklassifizierungen
Eine etwaige Hotelklassifizierung beruht auf einer Prüfung des Beherbergungsbetriebes durch den Fachverband Hotellerie der Wirtschaftskammer Österreich.
6.2 Informationen zum Beherbergungsbetrieb
Die auf der Buchungsplattform enthaltenen Informationen zum Beherbergungsbetrieb (Ausstattung etc) beruhen auf den eigenen Angaben des Beherbergungsbetriebes. Der TVB übernimmt keine Gewähr für diese Angaben.
7. Rücktrittsrechte, Storno, vorzeitige Abreise
7.1 Rücktrittsrechte
Für die durch den TVB vermittelten Reiseleistungen besteht kein Rücktrittsrecht für Verbraucher nach dem FAGG (§ 18 Abs 1 Z 10 FAGG).
Dem Beherbergungsbetrieb stehen die Rücktrittsrechte nach Punkt 5.1 bis 5.4 der AGBH 2006 zu.
7.2 Rücktritt durch den Gast - „Storno“
Vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarung gelten in Bezug auf den vermittelten Reisevertrag für den Fall des Rücktritts durch den Gast („Storno“) die Stornoregelungen der AGBH 2006 (Punkt 5.5 und 5.6 der AGBH 2006):
Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Er-klärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
Außerhalb des im vorigen Absatz festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:
- mindestens 3 Monate vor Ankunftstag keine Stornogebühren
- 3 Monate bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis;
- bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis;
- in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis.
Storniert der Gast die Buchung (innerhalb von 3 Monaten vor Anreise), ist bei durch den TVB vermittelten Reiseverträgen der Beherbergungsbetrieb berechtigt, die Anzahlung für die Unterkunft einzubehalten und ist der Gast verpflichtet, die restliche Stornogebühr laut obiger Aufstellung zu bezahlen.
Abgesehen davon, können auch individuelle Stornobedingungen festgelegt werden. Detaillierte Informationen über die geltenden Regelungen finden Sie im Angebot und in der Buchungsbestätigung.
7.3 Vorzeitige Abreise des Gastes
Reist der Gast vorzeitig ab, so bleibt der Beherberger berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. Der Beherberger wird jedoch in Abzug bringen, was er sich infolge der Nichtinanspruchnahme der Leistungen erspart oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat. Eine Ersparnis liegt nur dann vor, wenn der jeweilige Beherbergungsbetrieb im betreffenden Zeitraum vollständig ausgelastet ist und die Räumlichkeit auf Grund der Stornierung des Gastes an weitere Gäste vermietet werden kann.
8. Datenschutz
8.1 Der Gast nimmt zur Kenntnis, dass bei der Kontaktaufnahme mit dem TVB (Anfrage, Buchung, Aufenthalt etc) verschiedene personenbezogene Daten verarbeitet werden. Details dazu finden sich in der Datenschutzerklärung des TVB, welche online (https://www.imst.at/datenschutz) abrufbar ist oder in den Geschäftsstellen des TVB aufliegt. Der Gast nimmt diese Datenschutzerklärung zustimmend zur Kenntnis.
9. Pass- und Visumsbestimmungen
Der Gast ist für die Einhaltung sämtlicher Pass-, Visa-, Zoll- und Devisenvorschriften sowie sämtlicher gesundheitspolizeilicher Formalitäten selbst verantwortlich.
10. Versicherung
10.1 Der TVB bietet selbst keine Reiseversicherung an. Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung wird empfohlen.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Dieser Vermittlungsvertrag und sämtliche daraus resultierende Streitigkeiten unterliegen dem materiellen österreichischen Recht, mit Ausnahme des UN‑Kaufrechts. Diese Rechtswahl lässt den Schutz, den die zwingenden Rechtsvorschriften des Staates bieten, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt.
11.2 Außerhalb des Anwendungsbereiches der EuGVVO und des KSchG ist für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ausschließlich das für den Sitz des TVB sachlich und örtlich zuständige österreichische Gericht zuständig.
11.3 Erfüllungsort für sämtliche Leistungen des TVB und dessen Erfüllungsgehilfen ist A‑6460 Imst.
11.4 Wenn mit einem Verbraucher in einer Streitigkeit keine Einigung erzielt werden kann, so geben wir als zuständige staatlich anerkannte Schlichtungsstelle im Sinne des AStG (Alternative-Streitbeilegung-Gesetz) die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte (http://verbraucherschlichtung.or.at/) bekannt. Die Europäische Kommission stellt außerdem eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr abrufbar ist. Der TVB nimmt aber grundsätzlich nicht an außergerichtlichen Verfahren zur Streitbeilegung teil. Auch interne Beschwerdeverfahren kommen nicht zur Anwendung. Bei Anregungen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte an info@imst.at.
11.5 Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von der Schriftform.
11.6 Die Kommunikation und der Vertragsabschluss (Vertragssprache) erfolgt ausschließlich auf Deutsch. Eine Änderung oder Neufassung dieser AGB ist jederzeit möglich. Die AGB gelten dann ab dem auf die Neuveröffentlichung auf der Webseite https://www.imst.at folgenden Tag.
11.7 Die Unwirksamkeit einer oder einzelner Bestimmungen dieser AGB oder des durch die AGB geregelten Vertragsverhältnisses lässt die Gültigkeit der übrigen Vereinbarung unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame(n) Bestimmung(en) durch eine dieser im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommende Regelung zu ersetzen.
II. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Buchung von Pauschalreisen bei Imst Tourismus
(AGB-Veranstaltung)
Fassung vom 21.12.2018
Pauschalreiseveranstalter:
Imst Tourismus (nachfolgend: „TVB“)
Geschäftsführer: Bernd Kiechl, BA MA
Johannesplatz 4, 6460 Imst, Österreich
Telefon: +43 (0) 5412 6910
Fax: +43 (0) 5412 69108
E-Mail: info@imst.at
Web: www.imst.at
UID: ATU44682802
GISA-Zahl: 21405587
1. Anwendungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Buchung von „Pauschalreisen“ bei Imst Tourismus, unabhängig davon, ob sie über das Online-Buchungssystem oder in anderer Weise (schriftlich, mündlich, per Telefax oder telefonisch) durchgeführt wird.
- Der Begriff der „Pauschalreisen“ nach diesen AGB ist deckungsgleich mit jenem nach dem Bundesgesetz über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen (Pauschalreisegesetz, „PRG“; § 2 Abs 2 PRG).
- Diese Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung, wenn der TVB lediglich Reiseleistungen vermittelt (Reisevertrag kommt zwischen Unterkunftgeber und Gast direkt zustande); in diesem Fall sind die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Reisen durch Imst Tourismus (AGB-Vermittlung)“ anwendbar.
2. Vertragsverhältnis zwischen Imst Tourismus und dem Gast
- Bei Pauschalreisen, die von vom TVB als Veranstalter gestellt werden, gibt der Gast seine Buchung direkt gegenüber dem TVB ab.
- Mit der Buchung unterbreitet der Gast dem TVB das Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung (etwa per E-Mail) durch den TVB zustande.
- Der Reisevertrag zwischen dem TVB und dem Gast wird durch die Individualvereinbarung im Buchungsprozess sowie die vorliegenden AGB determiniert. Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung von Reiseleistungen durch den TVB, wobei dieser auch Erfüllungsgehilfen beizieht.
- Die vom Fachverband der Reisebüros im Einvernehmen mit dem Reisebüro-Ausschuss des Konsumentenpolitischen Beirates empfohlenen Allgemeinen Reisebedingungen (ARB 1992) kommen mangels Anpassung an die geltende Rechtslage nicht zur Anwendung.
- Besondere Vorgaben des Gastes werden nur Vertragsbestandteil, wenn diese im Buchungsprozess angegeben und vom TVB ausdrücklich angenommen werden.
- Der TVB ist im Sinne des § 9 Abs 1 PRG zu „unerheblichen“ Änderungen des Vertrages berechtigt. Über derartige Änderungen wird der Gast entsprechend in Kenntnis gesetzt. Darüber hinaus kann der TVB dem Gast auch im Sinne des § 9 Abs 2 PRG Vertragsänderungen vorschlagen; ist der Gast mit diesen Vertragsänderungen nicht einverstanden und möchte er auch nicht auf ein allenfalls angebotenes Alternativangebot ausweichen, steht dem Gast ein entschädigungsloses Rücktrittsrecht zu.
- Der Gast hat sich mit der geltenden Hausordnung des Beherbergers vertraut zu machen und diese einzuhalten. Dies betrifft etwa die Möglichkeit der Mitnahme von Tieren in den Beherbergungsbetrieb.
3. Erbringung von Reiseleistungen und Vertreter vor Ort
- Für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen werden verschiedene Erfüllungsgehilfen herangezogen. Dennoch ist der TVB als Veranstalter für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Pauschalreisevertrag vorgesehenen Reiseleistungen verantwortlich.
- Befindet sich ein Gast während der Reise in Schwierigkeiten, ist der TVB verpflichtet und bereit, diesem unverzüglich und in angemessener Weise Beistand zu leisten. Dies kann insbesondere durch die Bereitstellung geeigneter Informationen über Gesundheitsdienste, Behörden vor Ort und konsularischen Beistand sowie durch Unterstützung bei der Herstellung von Fernkommunikationsverbindungen und bei der Suche nach Ersatzreisearrangements erfolgen. Der TVB kann für seinen Beistand eine angemessene Vergütung verlangen, wenn die Schwierigkeiten des Gastes vorsätzlich oder fahrlässig selbst herbeigeführt wurden. Diese Vergütung darf die tatsächlich entstandenen Kosten nicht überschreiten.
- Sollte sich der Gast in Schwierigkeiten befinden oder sich über eine Vertragswidrigkeit beschweren wollen, so kann er sich direkt an den TVB, welcher in unmittelbarer Nähe zum Reiseziel ansässig ist, wenden. Die Kontaktdaten des TV finden sich ganz oben in diesem Dokument.
4. Preise, Zahlungsbedingungen und Zahlungsarten
- Die beim Buchungsangebot angeführten Preise verstehen sich in Euro (€), inklusive Umsatzsteuer. Sonstige Kosten und Nebengebühren werden gesondert ausgewiesen.
- Der Kunde hat mit Vertragsabschluss, jedoch frühestens 11 Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise, eine Anzahlung in Höhe von 10 % an den TVB zu leisten. Der gesamte verbleibende Reisepreis ist vom Kunden – Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen – 20 Tage vor Reiseantritt zu bezahlen.
- Die Bezahlung kann mittels Kreditkarte (MasterCard, VISA), Paypal oder mittels Vorab-Überweisung auf ein beim Buchungsvorgang angegebenes Bankkonto des TVB erfolgen.
5. Gewährleistung, Schadenersatz
- Für den Fall, dass vertraglich vereinbarte Reiseleistungen durch den TVB nicht oder nur mangelhaft erbracht werden können oder für den Fall, dass dem Gast ein Schaden entsteht, richten sich die den Vertragsparteien zustehenden Rechte nach den gesetzlichen Regelungen, insbesondere §§ 11 f PRG.
- Vertragswidrigkeiten, die der Gast während der Erbringung der im Reisevertrag vereinbarten Reiseleistungen wahrnimmt, sind unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände unverzüglich dem TVB mitzuteilen. Die Kontaktdaten des TVB finden sich ganz oben in diesem Dokument. Sollte die Mängelanzeige nicht (zeitgerecht) erfolgen, so kann dies dem Gast als Mitverschulden angerechnet werden.
- Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der TVB nicht für Schäden an Gegenständen, welche üblicherweise nicht auf Reisen mitgenommen werden. Dies gilt nicht, sofern der TVB diese Gegenstände gesondert in Verwahrung genommen hat. Dem Gast wird daher empfohlen, keine Gegenstände besonderen Werts mitzunehmen und die mitgenommenen Gegenstände ordnungsgemäß zu verwahren.
- Der Gast haftet gegenüber dem TVB oder dem Beherberger für jeglichen Schaden, den er oder sonstige Personen, die mit Wissen und Willen des Gastes Leistungen des TVB oder des Beherbergers entgegennehmen, schuldhaft verursachen.
6. Rücktrittsrechte
- Der Gast hat vor Reiseantritt das Recht, jederzeit, ohne Angabe von Gründen vom Reisevertrag zurückzutreten. Sofern nicht § 9 Abs 2 PRG greift (entschädigungsloser Vertragsrücktritt bei Pauschalreisen), hat der Gast je nach Zeitpunkt des Einlangens der Rücktrittserklärung beim TVB nachfolgende Entschädigungspauschalen zu leisten:
- bis zum 60. Tag vor dem Reiseantritt: 10 % des Gesamtpreises der Pauschalreise;
- ab dem 59. Tag bis zum 30. Tag vor dem Reiseantritt: 50 % des Gesamtpreises der Pauschalreise;
- ab dem 29. Tag bis zum 8. Tag vor dem Reiseantritt: 70 % des Gesamtpreises der Pauschalreise;
- ab dem 7. Tag vor dem Reiseantritt: 90 % des Gesamtpreises der Pauschalreise.
bis zum 60. Tag vor Reiseantritt 10%
59. - 30. Tag vor Reiseantritt 50%
29. - 8. Tag vor Reiseantritt 70%
ab dem 7. Tag vor Reiseantritt 85%
2. Bei Nichtantritt der Reise ohne zeitgerechte (mindestens 3 Tage vor vertragsgemäßem Reisebeginn) vorhergehende Information des TVB durch den Gast („No Show“) ist eine pauschale Entschädigung in Höhe von 95 % des Preises der Unterkunftsleistung zu bezahlen.
3. Für die durch den TVB veranstalteten Pauschalreisen besteht kein Rücktrittsrecht nach dem FAGG (§ 1 Abs 2 Z 8, § 18 Abs 1 Z 10 FAGG).
4. Reist der Gast vorzeitig ab, so bleibt der TVB berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. Der TVB wird jedoch in Abzug bringen, was er sich infolge der Nichtinanspruchnahme der Leistungen erspart oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat. Eine Ersparnis liegt nur dann vor, wenn der jeweilige Beherbergungsbetrieb im betreffenden Zeitraum vollständig ausgelastet ist und die Räumlichkeit auf Grund der Stornierung des Gastes an weitere Gäste vermietet werden kann. Die Beweislast der Ersparnis trägt der Gast.
5. Sofern in den Buchungsunterlagen eine Mindestteilnehmerzahl angegeben ist, behält sich der TVB bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl vor, die Reise bis zu 7 Tage (bei Reisen bis zu sechs Tagen) bzw 20 Tage (bei Reisen ab sieben Tagen) vor Reiseantritt abzusagen.
6. Ist der TVB aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert, so kann er gemäß § 10 Abs 3 Z 2 PRG entschädigungslos vom Vertrag zurücktreten.
7. Übertragung des Pauschalreisevertrages
- Der Gast hat gemäß § 7 Abs 1 PRG das Recht, den Pauschalreisevertrag auf eine andere Person, die alle Vertragsbedingungen erfüllt, zu übertragen. Der TVB ist innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger über die Übertragung des Vertrages in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer Übertragung haften der Überträger und die Person, auf die der Vertrag übertragen wird, als Gesamtschuldner für den noch ausstehenden Betrag des Reisepreises, die durch die Übertragung entstehenden zusätzlichen Gebühren, Entgelte und für sonstige Kosten.
8. Vorzeitige Beendigung des Pauschalreisevertrages
- Der TVB ist berechtigt, den Pauschalreisevertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn der Gast von den überlassenen Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen oder dem Eigentümer gegenüber das Zusammenwohnen verleidet oder wenn der Gast von einer ansteckenden Krankheit befallen wird. In diesem Fall kann der Gast keinen Ersatz für sodann nicht mehr konsumierbare Leistungen aus dem ursprünglichen Pauschalreisevertrag verlangen.
9. Datenschutz
- Der Gast nimmt zur Kenntnis, dass bei der Kontaktaufnahme mit dem TVB (Anfrage, Buchung, Aufenthalt etc) verschiedene personenenbezogene Daten verarbeitet werden. Details dazu finden sich in der Datenschutzerklärung des TVB, welche online (https://www.imst.at/impressum) abrufbar ist oder in den Geschäftsstellen des TVB aufliegt. Der Gast nimmt diese Datenschutzerklärung zustimmend zur Kenntnis.
10. Pass- und Visumsbestimmungen
- Staatsangehörige der EU-Staaten, der EWR-Staaten und der Schweiz benötigen für die Einreise in die Republik Österreich kein Visum (Reisedokumente sind jedoch mitzuführen). Alle anderen Staatsangehörigen unterliegen bei der Einreise in den Schengenraum bzw. ins Bundesgebiet Österreich grundsätzlich der Visumspflicht. Für Besuchsaufenthalte (ohne Erwerbstätigkeit) bis zu 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen benötigen diese Personen daher ein Schengenvisum. Von dieser Visumspflicht sind wiederum Staatsangehörige von gewissen Ländern befreit. Nähere Informationen zu den besonderen Pass- und Visumerfordernissen sowie zu erforderlichen gesundheitspolizeilichen Formalitäten erhalten Sie unter anderem beim Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (https://www.bmeia.gv.at/). Nach den dort aktuell abrufbaren Angaben soll ein Visum-Antrag frühestens 3 Monate und spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt gestellt werden.
- Der Gast ist für die Einhaltung sämtlicher Pass-, Visa-, Zoll- und Devisenvorschriften sowie sämtlicher gesundheitspolizeilicher Formalitäten selbst verantwortlich.
11. Insolvenzabsicherung
- Die Insolvenzabsicherung des TVB erfolgt mittels Bankgarantie der Sparkasse Imst AG. Die Prüfung und Abwicklung der Ansprüche des Gastes entsprechend der PRV und der Abwicklungsvereinbarung erfolgt durch die Europäische Reiseversicherung AG, Kratochwjlestraße 4, 1220 Wien, +43 (0) 1 317 25 00. Der Gast hat sich innerhalb von 8 Wochen an den Abwickler zu wenden, wenn Leistungen aufgrund der Insolvenz des TVB verweigert werden. Details zur Reiseleistungsausübungsberechtigung des TVB sind unter https://www.gisa.gv.at/abfrage unter der GISA-Zahl 21405587 abrufbar.
12. Versicherung
- Der TVB bietet selbst keine Reiseversicherung an. Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung wird empfohlen.
13. Rechtswahl, Gerichtsstand, Streitbeilegung
- Auf dieses Vertragsverhältnis ist ausschließlich österreichisches Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts anwendbar.
- Außerhalb des Anwendungsbereiches der EuGVVO und des KSchG ist für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ausschließlich das für den Sitz des TVB sachlich und örtlich zuständige österreichische Gericht zuständig.
- Erfüllungsort für sämtliche Leistungen des TVB und dessen Erfüllungsgehilfen ist A‑6460 Imst.
- Wenn mit einem Verbraucher in einer Streitigkeit keine Einigung erzielt werden kann, so geben wir als zuständige staatlich anerkannte Schlichtungsstelle im Sinne des AStG (Alternative-Streitbeilegung-Gesetz) die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte (http://verbraucherschlichtung.or.at/) bekannt. Die Europäische Kommission stellt außerdem eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr abrufbar ist. Der TVB nimmt aber grundsätzlich nicht an außergerichtlichen Verfahren zur Streitbeilegung teil. Auch interne Beschwerdeverfahren kommen nicht zur Anwendung. Bei Anregungen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte an info@imst.at.
14. Schlussbestimmungen
- Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von der Schriftform.
- Eine Änderung oder Neufassung dieser AGB ist jederzeit möglich. Die AGB gelten dann ab dem auf die Neuveröffentlichung auf der Webseite www.imst.at folgenden Tag.
- Die Unwirksamkeit einer oder einzelner Bestimmungen dieser AGB oder des durch die AGB geregelten Vertragsverhältnisses lässt die Gültigkeit der übrigen Vereinbarung unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame(n) Bestimmung(en) durch eine dieser im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommende Regelung zu ersetzen.
III. AGB DER HOTELLERIE 2006
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie stellen jenen Vertragsinhalt dar, zu welchem die österreichischen Beherberger üblicherweise mit Ihren Gästen Beherbergungsverträge abschließen -PDF-Datei:
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